Coronavirus

Da auch weiterhin im Jahr 2024 das Coronavirus grassiert, bitten wir um Berücksichtigung der folgenden Verhaltensregel:

  • vereinbaren Sie am Besten telefonisch einen Termin
  • im Wartezimmer und in der Behandlung bitte 1,5m Abstand halten zur nächsten Person
  • pro Tier nur eine Begleitperson (1 Tier = 1 Begleitperson)
  • bitte kommen Sie nicht in unsere Praxis, wenn Sie Corona-positiv getestet sind
  • bitte tragen Sie bei einer nicht abgeklärten Atemwegserkrankung eine FFP2-Maske

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir auf das Händeschütteln zur Begrüßung verzichten.

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Hier zeigen wir Interessantes aus der Praxis, Neues von der Behandlung mit Niedertemoeraturplasma, Ergebnisse unserer Arbeit und vieles mehr....

Neue Gebührenordnung für Tierärzte

Seit dem 14.02.2020 ist die neue Gebührernordnung für Tierärzte (GOT) in Kraft getreten. Die Gebühren für tierärztliche Leistungen wurden damit durch die „4. VO zur Änderung der Tierärztegebührenordnung“ u. a. um eine sog. „Notdienstgebühr“ ergänzt. Diese soll dazu beitragen, dass Tierärzte auch zukünftig noch in der Lage sind, in  Notfällen in der Nacht und am Wochenende zur Verfügung zu stehen, denn den Angestellten der Tierarztpraxis stehen für Nachtarbeit und Sonn- und Feiertagsarbeit Gehaltszuschläge bzw. Freizeitausgleich zu. Derart höheren Kosten im Notdienst konnten bislang im bislang geltenden GOT-Rahmen nicht über eine höhere Abrechnung erwirtschaftet werden und waren daher für Ihre Praxis nicht kostendeckend.
 
Was ändert sich nun? Die neue Fassung der GOT enthält  einen neuen Paragrafen 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst“. Hier wird geregelt, wie im Notdienst abzurechnen ist: - Es muss jetzt eine pauschale „Notdienstgebühr“ pro Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten in Höhe von 50,- Euro (netto) berechnet werden. Zudem muss für alle tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der doppelte Satz der GOT abgerechnet werden. Je nach Aufwand wird es wird dem Tierarzt zudem ermöglicht, im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abzurechnen.
 
Wann handelt es sich um Notdienstzeiten?  Diese Zeiten sind in der GOT folgendermaßen geregelt: - täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht), - von freitags 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Montags (Wochenende) sowie - von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertags.
 
Ausgenommen von diesen Notdienstzeiten, sind  wie bei uns reguläre Sprechstunden, die abends z.B. bis 20:00 Uhr oder auch samstags angeboten werden. Die Notdienstgebühren werden dann auch nicht berechnet. 

 

Hitzschlag beim Hund

 

Aus dem traurigen Anlass, dass alljährlich Hunde im Auto versterben, weil sie einen Hitzschlag erleiden, haben wir einen Artikel zu diesem Thema veröffentlicht. Sie finden den Artikel unter der Rubrik Das aktuelle Thema und auf der Homepage des VDH.

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Sprechstunden

Termine

nach Vereinbarung  innerhalb der Sprechzeiten

 

Tel. 0271 83084

 

Sprechzeiten

Mo, Di , Fr

9:00-12:00 Uhr

und

15:00-18:00 Uhr

 

Mi, Do

9:00-12:00 Uhr

und

17:00-19:00 Uhr

 

Sa

10:00-12:00 Uhr

 

 

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